Im Kanton Zürich hat ein Sechstklässler im letzten Frühling die Aufnahmeprüfung ins Gymnasium nicht bestanden, weil sein Aufsatz nur mit einer 2 benotet worden war. Die Eltern rekurrierten, zuerst bei der Bildungsdirektion, dann beim Verwaltungsgericht. Dieses hat nun entschieden, dass der Aufsatz neu beurteilt werden muss*. Dies ist noch keine bemerkenswerte Geschichte. Bemerkenswert ist jedoch, dass Rekurse in allen Kantonen zunehmen und auch vor der Universität nicht Halt machen. Erstaunlicherweise sind es auch hier noch die Eltern und nicht die Studierenden...
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